Können mich singulart oder andere Galerien im Rahmen einer Exklusivitätsklausel dazu zwingen, mein Konto zu schließen?

Sie zu zwingen, Ihr Konto zu schließen, ist eine missbräuchliche Exklusivitätsklausel

Wir raten Künstlern dringend davon ab, missbräuchliche Exklusivitätsklauseln von singulart oder anderen Galerien zu akzeptieren, wenn diese Sie zwingen, Ihre Website oder Ihr Artmajeur-Profil zu löschen.

Warum zwingt mich singulart, mein Profil und meine Werke auf anderen Plattformen zu löschen?

Wenn Sie Ihre Profile oder Ihre Website schließen, ist die Löschung dauerhaft, Sie verlieren alle Ihre Backlinks, alle Ihre Abonnenten, alle Ihre Fans, die Ihre Werke zu ihren Favoriten hinzugefügt haben. Alle Ihre Investitionen und Werbeaktionen für Ihr Profil werden für immer verschwinden.

Auf diese Weise garantieren sie der eigenen Plattform den ersten Platz bei Google und stellen sicher, dass Sie nicht auf einer anderen Plattform verkaufen können. Selbst wenn Sie sich entscheiden, die Exklusivität nach ein paar Monaten zu beenden, haben Sie keine anderen Möglichkeiten, da der gesamte mit Ihrem Namen verbundene Datenverkehr vollständig auf ihre Website umgeleitet wird und Sie enorme Anstrengungen und Investitionen erfordern, um einen Teil des Datenverkehrs wiederherzustellen . Das ist sehr gut für sie, aber überhaupt nicht gut für die Künstler!

Ihr gesamtes SEO wird für immer verschwunden sein und es wird Jahre dauern, es wieder aufzubauen

Viele Künstler wollen nach ein paar Monaten ihre Singlet-Freiheit wiedererlangen, aber jetzt haben sie ihren Account gelöscht und all ihre Werke und Seiten sind so lange bei Google gelöscht, dass sie komplett aus dem Internet gelöscht sind: Sie müssen alle neu hochladen ihre Werke, und es wird mehrere Jahre dauern, ihren SEO- und Google-Index wieder aufzubauen.

Stimmen Sie niemals zu, Ihre Werke oder Ihr Profil zu löschen

Grundsätzlich sollten Sie einem Internet-Exklusivitätsvertrag gar nicht erst zustimmen . Wenn Sie einer Galerie im Internet dennoch Exklusivität verleihen möchten, sollten Sie auf keinen Fall dazu gezwungen werden, Ihr Profil, Ihre Werke oder Ihre Website zu löschen! Stattdessen können Sie Ihre Kunstwerke auf anderen Plattformen auf den Status „Nicht zum Verkauf“ setzen, um sich zu verpflichten, für die Dauer des Vertrags nur mit ihnen zu verkaufen.

Kann ich Exklusivität für meine Originalwerke akzeptieren und Reproduktionen auf Artmajeur verkaufen?

Ja, wenn Sie einen Exklusivvertrag für den Verkauf Ihrer Originalwerke abgeschlossen haben, hindert Sie dies nicht daran, andere Produkte (wie Drucke oder Lizenzen) auf Artmajeur zu verkaufen. Dies ist ein Grund mehr, sich der Zwangslöschung Ihrer Website oder Ihres Artmajeur-Profils zu widersetzen!

Weitere Informationen zu missbräuchlichen Exklusivitätsklauseln:
Unfaire Exklusivitätsklauseln

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