Welche Zolldokumente werden für den Export von Kunstwerken aus Europa benötigt?
ArtMajeur stellt eine Handelsrechnung zur Verfügung, die die meisten Exportfälle abdeckt
Beim Verkauf von Kunstwerken innerhalb der EU sind in der Regel keine besonderen Dokumente erforderlich. Beim Export außerhalb der EU benötigen einige Länder zusätzliche Dokumente:
ARGENTINIEN
Wie exportiert man Kunstwerke aus Argentinien?
Die Dokumente, die erforderlich sind, um eine Genehmigung zum Versand eines Kunstwerks aus Argentinien zu erhalten, sind wie folgt. Sie brauchen etwa 2 Tage, um sie zu erhalten.
- Die Exportrechnung E, auf der der Titel der Arbeit, die Maße und die verwendeten Materialien mit dem FOB-Incoterm angegeben sind.
- Fotokopie des Personalausweises oder des vollständigen Reisepasses des Exporteurs (falls aus dem Ausland).
- Vollmachtsschreiben mit notariell beglaubigter Unterschrift. Laden Sie hier das beigefügte Autorisierungsschreiben herunter, um „AUORIZ OBRA DE ARTE“ abzuschließen: https://www.cultura.gob.ar/tramites/licencia-de-exportacion-de-obras-de-arte_3112/
- Bildnotiz in digitaler Form komplett mit Urheberdaten und Kunstaktenzeichen, mit Originalunterschrift. (diesem Formular beigefügt „CUADRO NOTA“) - Zertifikat für Bildende Kunst (auf den Namen des Exporteurs) http://www.cultura.gob.ar/tramites/ .
Adresse: Alsina 1169, PB, Stadt Buenos Aires
Öffnungszeiten: 10 bis 16 Uhr
Tel: 4383-0851 / 4381-6656, Durchwahl 155
E-Mail: //mail.google.com/mail/?view=cm&fs=1&tf=1& [email protected] " target="_blank"> [email protected] - Kopie der CUIT/CUIL des Exporteurs – Name der Bank, bei der Sie die Überweisung erhalten.
ITALIEN
Wie exportiert man Kunstwerke aus Italien in Länder außerhalb der EU?
In Italien benötigen Kunstwerke über 70 Jahre oder über 13.500 EUR eine Genehmigung des Ministeriums für Erbe und Kultur. Wenn das Werk älter als 70 Jahre ist, aber weniger als 13500 EUR wert ist, benötigen Sie lediglich eine Selbstauskunft für zeitgenössische Kunst von der SUE (Computergestütztes System der Ausfuhrämter).
Verkäufe außerhalb der EU erfordern möglicherweise Verkäufer EORI ( https://www.adm.gov.it/portale/-/identification-of-official-and-inofficial-participants )
DEUTSCHLAND
Wie exportiert man Kunstwerke aus Deutschland in Länder außerhalb der EU?
In Deutschland werden für die Ausfuhr außerhalb der EU ab einem Betrag von 1000 EUR die EORI und die INE von den Verkäufern benötigt. Der Verkäufer muss eine EORI-Nummer auf der registrieren Zoll Webseite:
https://www.zoll.de/DE/Home/home_node.html
Unternehmen, die deutschen Verkäufern helfen können, ihre EORI-Nummer zu erhalten:
http://www.vat-germany.com/vat-compliance/eori-number/
https://www.ausfuhr-zollagentur.de/
PORTUGAL
Wie exportiert man Kunstwerke aus Portugal in Länder außerhalb der EU?
Große Spediteure wie (DHL, UPS, FEDEX usw.) bearbeiten die Ausfuhrerklärung mit den folgenden Dokumenten, die dem Paket beigefügt sind. Wenn Sie einen normalen Postdienst nutzen, müssen Sie die Ausfuhranmeldung (DU) möglicherweise für Werte über 1000 Euro selbst erstellen oder jemanden damit beauftragen. Bei Werten unter 1000 Euro besteht keine Ausfuhranmeldungspflicht bei der Post.
- In Rechnung stellen
Sie müssen als Künstler bei "Autoridade Tributária e Financeira" registriert sein und eine Rechnung vorlegen, die online auf ihrer Website ( https://www.portaldasfinancas.gov.pt/at/html/index.html ) oder durch von ihnen zertifizierte Software ausgestellt wurde . Keine andere Rechnung wird vom Zoll akzeptiert, was bedeutet, dass die von ArtMajeur erstellte „Verkaufsrechnung“ keinen rechtlichen Wert für die Zollabfertigung in Portugal hat. Die Rechnung muss den HS-Code der Waren und deren Herkunft sowie Ihre EORI-Nummer deutlich enthalten.
Hinweis: Für hochwertige Kunstwerke
Bei hohen Werten kann je nach Land, in das Sie exportieren, eine REX-Nummer erforderlich sein. Für das Vereinigte Königreich beträgt dieser Wert beispielsweise > 6000 Euro pro Rechnung, was bedeutet, dass der Gesamtbetrag der Rechnung ausschlaggebend ist, unabhängig von der Anzahl der in derselben Rechnung in Rechnung gestellten Arbeiten. In diesem Fall muss die REX-Nummer auf der Rechnung angegeben werden. In anderen Fällen ist die EORI-Nummer ausreichend. - Deklaration der Arbeit
Laden Sie das beigefügte Dokument herunter und füllen Sie es aus: portugal_declaration_works_of_art_9701.pdf - EU-Vorschriftenerklärung
Laden Sie das beigefügte Dokument herunter und füllen Sie es aus: declaracao_export_portugal.docx
Für den Verkauf in EU-Ländern ist außer der ArtMajeur-Handelsrechnung kein Dokument erforderlich.
Zusätzliche Ressourcen:
EORI-Formular:
https://www.formulare-bfinv.de/ffw/form/display.do?%24context=7BC27998AC3BEADFE82D
Link zur gesamten EU Zoll Seite? ˅:
https://ec.europa.eu/taxation_ Zoll/ Zoll-4/Union- Zoll-code/national- Zoll-administrations_de