Wie hoch sind die Zollgebühren beim Import von Originalkunstwerken?

Besteuerungsmethode für die Einfuhr von Kunstwerken nach Ländern

Wie hoch sind die Zollgebühren, die ich bei der Einfuhr eines Originalwerkes bezahlen muss?

In den meisten Ländern werden auf Originalwerke keine Einfuhrzölle erhoben, sondern nur Mehrwertsteuer oder eine ermäßigte Mehrwertsteuer.

  • Vortragsgebühren
    Der Spediteur erhebt manchmal eine feste „Gestellungsgebühr“ von etwa 20 bis 50 EUR, je nach Land, um Ihnen die Zollabfertigung zu ersparen. Diese Gebühr muss zwar trotzdem bezahlt werden, spart Ihnen aber wertvolle Zeit!

Für Künstler, Sammler und Gelegenheitskäufer ist es wichtig, die steuerlichen und zollrechtlichen Auswirkungen des internationalen Imports von Kunstwerken zu verstehen. Die Bestimmungen und Sätze sind von Land zu Land unterschiedlich und beeinflussen den endgültigen Preis künstlerischer Anschaffungen. In diesen FAQ sind insbesondere die Mitgliedsländer der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) aufgeführt, mit detaillierten Angaben zu den Mehrwertsteuersätzen und Zöllen, die für den Import von Kunstwerken gelten.

Diese Informationen können sich ändern und können insbesondere je nach Herkunftsland des Verkäufers variieren. Für detaillierte und aktuelle Informationen wird empfohlen, die Zollbehörden der einzelnen Länder zu konsultieren oder einen Simulator wie SimplyDuty.com zu verwenden.


HS-Codes für Originalkunstwerke

HS-Codes oder Harmonisierte Systemcodes sind standardisierte numerische Codes, die international zur Klassifizierung gehandelter Produkte verwendet werden. Sie sind Teil des Harmonisierten Systems zur Bezeichnung und Codierung von Waren, das von der Weltzollorganisation (WCO) verwaltet wird. Diese Codes stellen sicher, dass Zollbehörden auf der ganzen Welt über ein einheitliches System zur Identifizierung von Produkten verfügen, was den internationalen Handel erleichtert und die Einhaltung von Handelsvorschriften ermöglicht.

Originalkunstwerke, die auf ArtMajeur verkauft werden, werden je nach Art und Medium verschiedenen HS-Codes zugeordnet. Diese Codes helfen bei der Kategorisierung der Kunstwerke für Zollzwecke und stellen sicher, dass beim internationalen Handel die entsprechenden Zölle und Steuern erhoben werden. Je nach genauer Art und Zusammensetzung des Kunstwerks kann es spezifische Nuancen geben.
Hier sind die wichtigsten HS-Codes, die für verschiedene Arten von Originalkunstwerken verwendet werden:

  1. Gemälde, Zeichnungen und Pastelle

    • HS-Code 9701.10 : „Gemälde, Zeichnungen und Pastelle, vollständig mit der Hand gefertigt, ausgenommen Zeichnungen der Position 49.06 und ausgenommen handbemalte oder handdekorierte Fertigwaren.“
  2. Originaldrucke, Gravuren und Lithographien

    • HS-Code 9702.00 : „Originalstiche, Drucke und Lithographien.“
  3. Originale Skulpturen und Statuen

    • HS-Code 9703.00 : „Originale Skulpturen und Statuen aus beliebigem Material.“
  4. Collagen und ähnliche dekorative Plaketten

    • HS-Code 9701.90 : Dieser Code kann auch Collagen und ähnliche dekorative Plaketten umfassen, die vollständig von Hand hergestellt werden.
  5. Fotografien, nicht originale Reproduktionen und andere Kunstwerke

    • HS-Code 4911.91 : Dieser Code wird für „Bilder, Designs und Fotografien“ verwendet.


Höhe der Zölle und Mehrwertsteuer bei der Einfuhr von Originalkunstwerken in OECD-Mitgliedsländer:


1. Deutschland

  • Mehrwertsteuer : 7 % auf Originalkunstwerke.
  • Zollgebühren : Für Kunstwerke grundsätzlich befreit.

2. Australien

  • GST (Goods and Services Tax) : 10 % auf Importe.
  • Zollgebühren : Für Originalkunstwerke grundsätzlich befreit.

3. Österreich

  • Mehrwertsteuer : 13 % auf Originalkunstwerke.
  • Zollgebühren : Für Originalkunstwerke grundsätzlich befreit.

4. Belgien

  • Mehrwertsteuer : 6 % auf Originalkunstwerke.
  • Zollgebühren : Für Originalkunstwerke grundsätzlich befreit.

5.Kanada

  • GST/HST : 5 % oder harmonisierter Satz je nach Provinz (bis zu 15 %).
  • Zollgebühren : Für Originalkunstwerke grundsätzlich befreit.

6. Chile

  • Mehrwertsteuer : 19 % auf Importe.
  • Zollgebühren : Für Originalkunstwerke grundsätzlich befreit.

7. Südkorea

  • Mehrwertsteuer : 10 % auf Importe.
  • Zollgebühren : Für Originalkunstwerke grundsätzlich befreit.

8. Dänemark

  • Mehrwertsteuer : 5 % auf Kunstwerke.
  • Zollgebühren : Für Originalkunstwerke grundsätzlich befreit.

9. Spanien

  • Mehrwertsteuer : 10 % auf Originalkunstwerke.
  • Zollgebühren : Für Originalkunstwerke grundsätzlich befreit.

10. Estland

  • Mehrwertsteuer : 9 % auf Originalkunstwerke.
  • Zollgebühren : Für Originalkunstwerke grundsätzlich befreit.

11. Vereinigte Staaten

  • Umsatzsteuer : Variiert je nach Bundesstaat (0 % bis 10 %).
  • Zollgebühren : Für Originalkunstwerke grundsätzlich befreit.

12. Finnland

  • Mehrwertsteuer : 10 % auf Originalkunstwerke.
  • Zollgebühren : Für Originalkunstwerke grundsätzlich befreit.

13.Frankreich

  • Mehrwertsteuer : 5,5 % auf Originalkunstwerke.
  • Zollgebühren : Für Originalkunstwerke grundsätzlich befreit.

14. Griechenland

  • Mehrwertsteuer : 6 % auf Originalkunstwerke.
  • Zollgebühren : Für Originalkunstwerke grundsätzlich befreit.

15. Ungarn

  • Mehrwertsteuer : 5 % auf Originalkunstwerke.
  • Zollgebühren : Für Originalkunstwerke grundsätzlich befreit.

16. Irland

  • Mehrwertsteuer : 9 % auf Originalkunstwerke.
  • Zollgebühren : Für Originalkunstwerke grundsätzlich befreit.

17. Island

  • Mehrwertsteuer : 11 % auf Originalkunstwerke.
  • Zollgebühren : Für Originalkunstwerke grundsätzlich befreit.

18. Israel

  • Mehrwertsteuer : 17 % auf Importe.
  • Zollgebühren : Für Originalkunstwerke grundsätzlich befreit.

19. Italien

  • Mehrwertsteuer : 10 % auf Originalkunstwerke.
  • Zollgebühren : Für Originalkunstwerke grundsätzlich befreit.

20. Japan

  • Mehrwertsteuer : 10 % auf Importe.
  • Zollgebühren : Für Originalkunstwerke grundsätzlich befreit.

21. Lettland

  • Mehrwertsteuer : 5 % auf Originalkunstwerke.
  • Zollgebühren : Für Originalkunstwerke grundsätzlich befreit.

22. Litauen

  • Mehrwertsteuer : 5 % auf Originalkunstwerke.
  • Zollgebühren : Für Originalkunstwerke grundsätzlich befreit.

23. Luxemburg

  • Mehrwertsteuer : 8 % auf Originalkunstwerke.
  • Zollgebühren : Für Originalkunstwerke grundsätzlich befreit.

24. Mexiko

  • Mehrwertsteuer : 16 % auf Importe.
  • Zollgebühren : Für Originalkunstwerke grundsätzlich befreit.

25. Norwegen

  • Mehrwertsteuer : 12 % auf Originalkunstwerke.
  • Zollgebühren : Für Originalkunstwerke grundsätzlich befreit.

26. Neuseeland

  • GST : 15 % auf Importe.
  • Zollgebühren : Für Originalkunstwerke grundsätzlich befreit.

27. Niederlande

  • Mehrwertsteuer : 9 % auf Originalkunstwerke.
  • Zollgebühren : Für Originalkunstwerke grundsätzlich befreit.

28. Polen

  • Mehrwertsteuer : 8 % auf Originalkunstwerke.
  • Zollgebühren : Für Originalkunstwerke grundsätzlich befreit.

29. Portugal

  • Mehrwertsteuer : 6 % auf Originalkunstwerke.
  • Zollgebühren : Für Originalkunstwerke grundsätzlich befreit.

30. Slowakische Republik

  • Mehrwertsteuer : 5 % auf Originalkunstwerke.
  • Zollgebühren : Für Originalkunstwerke grundsätzlich befreit.

31. Tschechische Republik

  • Mehrwertsteuer : 10 % auf Originalkunstwerke.
  • Zollgebühren : Für Originalkunstwerke grundsätzlich befreit.

32. Vereinigtes Königreich

  • Mehrwertsteuer : 5 % auf Originalkunstwerke.
  • Zollgebühren : Für Originalkunstwerke grundsätzlich befreit.

33. Slowenien

  • Mehrwertsteuer : 5 % auf Originalkunstwerke.
  • Zollgebühren : Für Originalkunstwerke grundsätzlich befreit.

34. Schweden

  • Mehrwertsteuer : 12 % auf Originalkunstwerke.
  • Zollgebühren : Für Originalkunstwerke grundsätzlich befreit.

35. Schweiz

  • Mehrwertsteuer : 8 % auf Originalkunstwerke.
  • Zollgebühren : Für Originalkunstwerke grundsätzlich befreit.

36. Türkei

  • Mehrwertsteuer : 18 % auf Importe.
  • Zollgebühren : Für Originalkunstwerke grundsätzlich befreit.


Höhe der Zölle und Mehrwertsteuer bei der Einfuhr von Originalkunstwerken in Nicht-OECD-Länder:


1. Brasilien

  • Mehrwertsteuer (ICMS) : Je nach Bundesstaat unterschiedlich (ca. 18 % bis 20 %).
  • Zollgebühren : Für Originalkunstwerke grundsätzlich befreit.

2. China

  • Mehrwertsteuer : 13 % auf importierte Kunstwerke.
  • Zollgebühren : Für Originalkunstwerke grundsätzlich befreit.

3. Indien

  • GST (Goods and Services Tax) : 12 % auf Originalkunstwerke.
  • Zollgebühren : Im Allgemeinen 10 % des CIF-Wertes.

4. Indonesien

  • Mehrwertsteuer : 10 % auf importierte Kunstwerke.
  • Zollgebühren : Für Originalkunstwerke wird im Allgemeinen eine Befreiung gewährt.

5. Russland

  • Mehrwertsteuer : 20 % auf Importe.
  • Zollgebühren : Für Originalkunstwerke grundsätzlich befreit.

6. Saudi-Arabien

  • Mehrwertsteuer : 15 % auf Importe.
  • Zollgebühren : Für Originalkunstwerke grundsätzlich befreit.

7. Südafrika

  • Mehrwertsteuer : 15 % auf Importe.
  • Zollgebühren : Für Originalkunstwerke grundsätzlich befreit.

8. Argentinien

  • Mehrwertsteuer : 21 % auf importierte Kunstwerke.
  • Zollgebühren : Für Originalkunstwerke grundsätzlich befreit.

9. Malaysia

  • GST (Goods and Services Tax) : 6 % auf importierte Kunstwerke.
  • Zollgebühren : Für Originalkunstwerke grundsätzlich befreit.

10.Vietnam

  • Mehrwertsteuer : 10 % auf Importe.
  • Zollgebühren : Für Originalkunstwerke grundsätzlich befreit.

11. Thailand

  • Mehrwertsteuer : 7 % auf Importe.
  • Zollgebühren : Für Originalkunstwerke grundsätzlich befreit.

12. Philippinen

  • Mehrwertsteuer : 12 % auf Importe.
  • Zollgebühren : Für Originalkunstwerke grundsätzlich befreit.

13. Ägypten

  • Mehrwertsteuer : 14 % auf Importe.
  • Zollgebühren : Für Originalkunstwerke grundsätzlich befreit.

14. Nigeria

  • Mehrwertsteuer : 7,5 % auf Importe.
  • Zollgebühren : Für Originalkunstwerke grundsätzlich befreit.

15. Pakistan

  • GST : 17 % auf Importe.
  • Zollgebühren : Für Originalkunstwerke grundsätzlich befreit.

16. Bangladesch

  • Mehrwertsteuer : 15 % auf Importe.
  • Zollgebühren : Für Originalkunstwerke grundsätzlich befreit.

17.Kasachstan

  • Mehrwertsteuer : 12 % auf Importe.
  • Zollgebühren : Für Originalkunstwerke grundsätzlich befreit.

18. Kolumbien

  • Mehrwertsteuer : 19 % auf importierte Kunstwerke.
  • Zollgebühren : Für Originalkunstwerke grundsätzlich befreit.


Quellen:

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